ZUSTIFTUNG


Zukunft sichern

 

Eine Zustiftung ist eine Vermögenszuwendung in den Grundstock der Stiftung, sie erhöht dauerhaft das Stiftungskapital. Denn anders als bei einer Spende sind Mittel, die zugestiftet werden, nicht zeitnah zu verwenden.

 

Mit Ihrer Zustiftung sichern Sie daher nachhaltig die Stiftungszwecke.

 


Zustiftungen werden steuerrechtlich besonders gefördert mit einem zusätzlichen Abzugsbetrag bei persönlicher Zuwendung in den Vermögensstock einer Stiftung von 1.000.000 € (Ehepaare 2.000.000 €) mit beliebiger Verteilung innerhalb eines 10-Jahreszeitraumes.