Ihr letzter Wille kann Kindern die Chance auf Teilhabe in der Gesellschaft ermöglichen.
So können Sie z.B. mit Ihrem letzten Willen dazu beitragen, dass Kinder mit Kindeswohlgefährdung im KINDERHAUS MIGNON ein neues
liebevolles Zuhause finden, pädagogisch und therapeutisch bestens betreut, um gestärkt ins Leben zu finden.
Die Benita Quadflieg Stiftung ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und daher von der Zahlung der Erbschaftssteuer befreit. Das von Ihnen testamentarisch zugewandte Vermögen kommt
somit unmittelbar den bedachten Kindern zugute.