Frühförderung ist mobile und ambulante Hilfe für...
Alle Kinder dieses Personenkreises haben einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Frühförderung vom Zeitpunkt der Geburt bis zum Schuleintritt. Diese Maßnahme ist im Rahmen der Eingliederungshilfe und der medizinischen Verordnung für Kinder und Eltern einkommensunabhängig.
Methoden der Frühförderung sind...
Frühförderung findet in der Frühförderstelle, zu Hause, in der Krippe oder im Kindergarten ein- bis zweimal wöchentlich statt.
Ziele der Frühförderung sind...
Die Frühförderung im HAUS MIGNON ist interdisziplinär…
…weil im HAUS MIGNON erfahrene Kolleginnen aus verschiedenen pädagogischen und therapeutischen Berufsgruppen unter der Verantwortung eines Arztes und einer Heilpädagogin zusammen arbeiten.
Im Vordergrund steht die ganzheitliche Förderung des Kindes auf der Grundlage der anthroposophischen Menschenkunde Rudolf Steiners (wie z. B. auch in den Waldorfschulen und -kindergärten).
Wenn Sie Fragen zur Entwicklung Ihres Kindes haben, holen Sie sich Rat bei Ihrem Arzt oder rufen Sie uns an:
Ruth Enste, Leitung Frühförderung
Telefon 040 / 40 18 55 56
enste@haus-mignon.de
Wer bezahlt Frühförderung?
Die Eingliederungshilfe ist seit Januar 2005 im SGB XII verankert. Wird die Frühförderung als notwendig erkannt, übernehmen die örtlichen Sozialämter die Kosten. Diese Leistung ist unabhängig vom Einkommen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf Frühförderung.
FRÜHFÖRDERSTELLEN VOM HAUS MIGNON
ALTONA
HAUS MIGNON
Christian-F.-Hansen-Straße 5
22609 Hamburg
Telefon (040) 401 855 - 56
Telefax (040) 401 854 - 24
WANDSBEK
Börnestraße 15
20089 Hamburg
Telefon (040) 401 855 - 54
Telefax (040) 401 854 - 24
EIMSBÜTTEL / HAMBURG MITTE
Sternstraße 106
20357 Hamburg
Telefon (040) 401 855 - 56
Telefax (040) 401 854 - 24
fruehfoerderung@haus-mignon.de