Testamente planvoll gestalten: Regelungen zugunsten von Kindern mit Behinderungen

Wie können wir unser Kind aus dem Nachlass versorgen? Aus den Erträgen? Aus der Substanz? Wann greift der Sozialhilfeträger auf das Erbe eines Kindes zu? Wer sorgt nach dem Tod der Eltern für die Vermögensangelegenheiten eines Kindes, wenn es dieses nicht selbst kann? Was ist allgemein im Zusammenhang mit einer Testamentsgestaltung zu berücksichtigen?

 

Wir möchten Sie auf die wesentlichen Aspekte hinweisen!

26. März 2019 um 19 Uhr

Frau Dr. Cornelia Rump ist Fachanwältin für Erbrecht und Partnerin bei nbs partners. Sie erläutert Grundbegriffe des Erbrechts, die gesetzliche Erbfolge, den konkreten Regelungsbedarf in Familien mit Kindern mit Behinderung und weitere wesentliche Aspekte, die bei der Testamentsgestaltung zu berücksichtigen sind. 

 

Eine aktive Teilnahme und Fragen sind sehr erwünscht. Zudem steht Frau Dr. Rump bei einem kleinen Imbiss im Anschluss auch weiterhin für Einzelfragen zur Verfügung. 


Wo?

Frühförderstelle Haus Mignon

Sternstraße 106

 

20357 Hamburg

Anmeldung unter

info@benita-quadflieg-stiftung.de

040/43271475

 


Die Veranstaltung ist kostenlos.

Eine Veranstaltung anlässlich 10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention!